Dashcam-Bilder dürfen verwendet werden

Nürnberg

Bilder von Armaturenbrett-Kameras dürfen zur Beweisführung nach Verkehrsunfällen im Zivilprozess verwendet werden. Durch die Aufzeichnung werde nicht in die Intims- oder Privatsphäre eingegriffen. Zu diesem Ergebnis kommt das Oberlandesgericht Nürnberg in einem am Donnerstag veröffentlichten Hinweisbeschluss.
Damit bestätigte es ein Urteil des Landgerichts Regensburg, das eine Klage eines Autofahrers gegen die Nutzung sogenannter Dashcams abgewiesen hatte.

Deutsche Presse-Agentur (DPA)

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VOR GERICHT VERWERTBAR?

Dashcams: Rechtsprechung nicht einheitlich – Einige Fallbeispiele
Auch bei der privaten Aufzeichnung ist eine umfassende Interessenabwägung vorzunehmen. Wer ausschließlich für private Zwecke etwa die Landschaft filmt, der verstößt auch dann nicht gegen den Datenschutz, wenn dabei andere Personen abgelichtet werden.
 Wenn mit einer im Fahrzeug montierten Kamera das Ziel verfolgt wird, einen Unfallhergang beweissicher zu dokumentieren, um Schadensersatzansprüche durchzusetzen oder abzuwehren, ist vor allem interessant, ob die Aufnahmen überhaupt in einen Prozess eingeführt werden können.
M Dazu gibt es ein aktuelles Urteil des Landgerichts München I: Das hat entschieden, dass eine solche Aufnahme ein zulässiges Beweismittel vor Gericht sein kann. Es dürfe in Augenschein genommen und sogar bei einem unfallanalytischen Sachverständigengutachten ebenso berücksichtigt werden. Allerdings: Die »rechtliche Zulässigkeit der Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel« sei im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung zu bewerten.
Es dürfe nicht stets von einer Unverwertbarkeit der Aufzeichnungen als Beweis ausgegangen werden; es sei auch zu beachten, dass Aufnahmen gegen das Recht am eigenen Bild und gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen können.
Ferner müsse bei Aufnahmen durch On-Board-Kameras ausgewertet werden, ob sie »permanent oder anlassbezogen« gemacht worden sind sowie ob sie automatisch gelöscht beziehungsweise überschrieben werden können. (LG München I, 17 S 6473/16)
Die Rechtsprechung ist allerdings nicht einheitlich. Es gibt weitere Urteile zum Thema:
M »Dashcam«-Aufnahme kann »Rückwärtsfahr-Sünderin« überführen: Das Landgericht Landshut weist darauf hin, dass eine Abwägung zwischen den Interessen der Beteiligten stattzufinden habe. So bestehe kein gravierender Grundrechtseingriff darin, wenn andere Verkehrsteilnehmer, deren Identität dabei nicht geklärt wird und auch nicht geklärt werden soll, von einer On-Board-Kamera erfasst werde, ohne, dass dies für den Kamerabetreiber »mit einem Erkenntnisgewinn verbunden ist«.
Relevanz komme der Erfassung des Verkehrsgeschehens erst in dem Moment zu, in dem es zu einem Unfall kommt. (Hier ging es am Münchener Flughafen um das Zurücksetzen eines Autos, dass mit einem anderen Fahrzeug zusammenstieß.) (LG Landshut, 12 S 2603/15)
M »Knöllchen-Jäger« mögen Gutes vorhaben, tun aber Schlechtes: Ein Autofahrer ist nicht berechtigt, seinen Auto mit einer Dashcam auszustatten und mit ihrer Hilfe im Laufe mehrerer Jahre, Tausende von Verkehrsteilnehmern bei den Verkehrsbehörden wegen Übertretung von Verkehrsregeln anzuschwärzen.
Damit wird gegen das Datenschutzgesetz verstoßen; denn die Nutzung solcher Aufzeichnungsgeräte im Straßenverkehr »zum Selbst- und Eigentumsschutz sowie zur Beweisdokumentation« kann nicht ausschließlich als »persönliche oder familiäre Tätigkeit« gesehen werden. Die Beobachtung anderer Verkehrsteilnehmer zur Dokumentation von Verkehrsordnungswidrigkeiten »ohne eigene Betroffenheit« ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz nicht erlaubt: Die Interessen derer, die dadurch beobachtet werden, aber nicht eingewilligt haben, überwiegen. (VwG Göttingen, 1 B 171/16)
M Eine »neugierige« Dashcam im parkenden Auto ist nicht erlaubt: Hat ein Autobesitzer eine Dashcam auch in seinem parkenden Auto aufnahmebereit, das heißt: Schaltet sie sich automatisch ein und zeichnet die Vorgänge in Blickrichtung der Kamera für einige Minuten auf, so kann eine Nachbarin, die sich dadurch in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt sieht, erfolgreich gegen eine Klage wehren, wenn ihr neugieriger Nachbar behauptet, mittels der Dashcam festgestellt zu haben, dass sie »im Vorbeifahren« sein Auto zerkratzt habe.
Der Schutz der Privatsphäre der beschuldigten Nachbarin sei höher zu bewerten als das Interesse des Dashcam-Besitzers an der Aufklärung von »Straftaten«. Die bloß theoretische Möglichkeit, dass es notwendig sein könne, aufgrund der generellen Gefährlichkeit des Straßenverkehrs oder der Möglichkeit, Vandalismus nachzuweisen, genüge nicht für ein überwiegendes Interesse der Dashcam-Eigentümer, zu diesem Zweck zu beliebigen Zeitpunkten den Zugang zum Anwesen der Nachbarin oder anderer Passanten zu überwachen. (LG Memmingen, 22 O 1983/13)
M Persönlichkeitsrecht hin oder her – Dashcam-Aufnahmen dürfen überführen: Das Oberlandesgericht Stuttgart hat es »für grundsätzlich zulässig erachtet, in einem Bußgeldverfahren ein Video zu verwerten, das ein anderer Autofahrer mit seiner Dashcam aufgenommen hat«.
Das gelte jedenfalls dann, wenn es um einen schwerwiegenden Verkehrsverstoß gehe (hier eine seit mindestens sechs Sekunden Rot zeigende Ampel). Der betroffene Autofahrer, der mit einem Bußgeld von 200 Euro und einem Fahrverbot von einem Monat belegt wurde, wehrte sich, weil er sich durch die mit einer »fremden Kamera« aufgenommene Verkehrsordnungswidrigkeit in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt fühlte. Das Gericht wies ihn ab: Hier habe es sich um ein besonders schweres Vergehen gehandelt. (OLG Stuttgart, 4 Ss 543/15)
Maik Heitmann und Wolfgang Büser

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Beweismittel Dashcam?

Doch Vorsicht: Solche Aufzeichnungen können als Beweismittel auch gegen den Filmer verwendet werden – oder sind einfach verboten

Denn die Nutzung der Mini-Videokameras im öffentlichen Verkehrsraum ist in Deutschland rechtlich umstritten. Sie kann etwa gegen die Datenschutzbestimmungen verstoßen. Werden Daten – beispielsweise ein Autokennzeichen – dann auch noch ins Internet gestellt, so verstößt der Filmer gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das gilt auch für den Fall, dass ein Fehlverhalten anderer bei der Polizei angezeigt und mit Videomitschnitten belegt werden soll. Aufnahmen zur Strafverfolgung sind nur der Polizei erlaubt. Dennoch hat ein Gericht aktuell entschieden, dass eine Dashcam-Aufnahme ein zulässiges Beweismittel sein kann. Die Rechtsprechung ist aber uneinheitlich. Wolfgang Büser

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Kein Zugriff auf freigegebene Laufwerke im Netzwerk

Hatte diese Tage ein bisher unbekanntes Netzwerkproblem in Windows 10 Pro (Version 1607 (Build 14393.693)). In diesem Fall hatten die zwei Rechnern exakt die gleiche Windows Version, jedoch ließ sich ein extra freigegebenes Laufwerk auf dem einen Rechner nicht auf dem anderen Computer öffnen. Es ließ sich wohl anzeigen aber ansonsten fehlten mir die u.a. Zugriffrechte etc., wobei es mit den öffentlichen Ordner keinerlei Probleme gab.Nun öffnete ich, mit einem rechtsklick auf die Starttaste (auch [Windowstaste] genannt) System.

 image Dort links Computerschutz anklicken image und den [Reiter] Computername durch Mausklick auswählen.image

 

Es erscheint nun auf der linken Seite zwei Button u.a den Netzwerk-ID…. image Hier sind automatisch der erste Satz standartmäßig aktiviert, imagewir wollen aber den zweiten <Dieser Computer wird privat verwen…>! Durch diese Umstellung konnte ich auf einmal auch auf das zuvor gesperrtes Laufwerk im Netzwerk zugreifen.

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Neue Insider Previews mit Ausblick auf das Creators Update

©3/2017 PC-Welt

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Mitte Januar hat Microsoft gleich drei neue Insider-Vorabversionen von Windows 10 veröffentlicht. Die Previews mit den Build-Nummer 15002, 15007 und 15014 geben somit einen konkreten Ausblick auf das Creators Update, das im Frühjahr als nächstes großes Update alle Nutzer erreicht. So bietet der Edge-Browser jetzt eine Tab Vorschau für alle geöffneten Webseiten und blockiert standartmäßig unsichere Flash-Inhalte. Kacheln lassen sich im Startmenü zu Ordnern zusammenfassen. Wer bestimmte Teile seines Bildschirms in einen Screenhot erfassen und in die Zwischenablage legen will, kann das mit dem erweitertem Screenhot-Feature und der Tastenkombination Win-Shift-S machen. Weitere Verbessrungen betreffen Cortana, Windows-Ink, den Aufbau von VPN-Verbindungen und das Einstellungsmenü für Apps. Build 15007 unterstützt zudem neue Bluetooth-Techniken wie Bluetooth LE Peripheral. Der neueste Build räumt die Festplatte  automatisch auf und enthält einen E-Book-Store. Sämtliche Änderungen sind auf der Preview-Webseite zusammengefasst: www.pcwelt.de/Ph8tCw.

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Einstellungen in der Systemsteuerung

ALS KONTROLLZENTRUM und umfangreiche Schaltzentrale bietet die Systemsteuerung elementare Funktionen zum Konfigurieren und Individualisieren des Betriebssystems. Die Systemsteuerung ist auf dem Desktop über das nach einem Rechtsklick auf den Start-Knopf und Klick auf „Systemsteuerung“ erreichbar. Alle Einstellungsfunktionen sind übersichtlich in Rubriken gruppiert, sodass sich das gewünschte Modul schnell finden lässt. In der Voreinstellung ist die Systemsteuerung in Kategorien unterteilt. Sie können diese nach einem Klick darauf durchsuchen. Daneben gibt es die klassische Ansicht der Systemsteuerung, die Ihnen aus Windows XP bekannt vorkommen wird. Um zur klassischen Variante zu wechseln, stellen Sie im Ausklappfeld „Anzeige“ „Große Symbole“ oder „Kleine Symbole“ ein.

©Windows 10 XXL 11/2015   PC-WELT

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Frostimpressionen

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Bilder in und rum Rothenbuch im Dezember 2016

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Große Mehrheit hält Zeitumstellung für sinnlos

Braunschweig (dpa)Freitag, 28.10.2016 – 07:52 Uhr

Ob wir wollen oder nicht: In der Nacht zum Sonntag werden die Uhren wieder auf Winterzeit gestellt. Um 3.00 Uhr morgens werden die Zeiger um eine Stunde auf 2.00 Uhr zurückgedreht. Auch wenn es dann eine Stunde geschenkt gibt: Viele Menschen in Deutschland würden die Zeitumstellung lieber abschaffen. Laut einer repräsentativen Umfrage im Auftrag der Krankenkasse DAK halten drei von vier Befragten die Zeitumstellung für sinnlos. Fast 80 Prozent fühlen sich wegen des Wechsels schlapp und müde. Jeder Fünfte ist laut der Umfrage schon einmal wegen der Zeitumstellung zu spät zur Arbeit gekommen. Die Zeitumstellung wurde in Deutschland 1980 eingeführt, um Energie zu sparen. Ob das gelingt, ist allerdings umstritten.

Foto: Daniel Naupolduhr

 
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Microsoft Update-Katalogs

Willkommen bei der Website des Microsoft Update-Katalogs.

Um sich mit der Website vertraut zu machen, geben Sie Ihre Suchbegriffe oben in das Suchfeld ein, oder besuchen Sie unsere FAQ-Seite, um Suchtipps zu erhalten.

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Windows: Verstecktes Administrator-Konto aktivieren

adminkonto

Windows: So aktivieren Sie den Administrator

Als „echter“ Administrator ändern Sie Windows-Einstellungen ohne lästige Rückfragen. Wie Sie das versteckte Konto einschalten, zeigt COMPUTER BILD.

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